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Geschäftsordnung
Entsprechend der Neufassung der Satzung des KSR vom 11. Nov. 2004 gibt sich dieser > vertreten durch die Mitglieder des Vorstandes im Sinne des BGB § 26 < nach § 8.4. eine Geschäftsordnung, in der folgende Dinge festgeschrieben werden:
1. Grundsätzliches
1,1. Leitgedanke:
Der Kreisseniorenrat Landkreis Karlsruhe e.V. (KSR) ist eine Arbeitsgemeinschaft, der die im Landkreis Karlsruhe bestehenden, selbständig agierenden Senioren-Gruppierungen / Einrichtungen / Organisationen / Verbände / kommunale Seniorenvertretungen und Personen vertritt, die sich ehrenamtlich im weitesten Sinn mit Altenarbeit und Altenhilfe beschäftigen:
1.2. Aufgabenfelder und Zielvorstellungen:
- > Er wahrt in ehrenamtlicher Arbeit die Interessen der älteren Generation unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden gegenüber Verwaltungen und der Öffentlichkeit.
- > Er will mithelfen, dass das Leben im Alter durch Selbstbestimmung / Mitverantwortung und soziale Sicherheit geprägt ist und nicht durch Ausgrenzung, Fremdbestimmung und Entsolidarisierung belastet wird.
- > Er will die Möglichkeiten gesellschaftspolitischer Teilhabe und Einflussnahme aufzeigen und die Politiker ermuntern, die Politik nicht nur für, sondern mit den Älteren in Gegenwart und Zukunft zu gestalten.
- > Er nimmt über die BAV-Stelle Beschwerden entgegen und leitet diese an zuständige Stellen oder die ehrenamtlich mitwirkenden Fachleute weiter.
- > Er informiert und berät in gezielter Öffentlichkeitsarbeit über die Zeitschrift „Seniorenblickpunkt“ und durch „Tage der Information und Begegnung“ über Fragen, die alle Seniorinnen und Senioren im Landkreis betreffen.
- > Er wirkt auf Vernetzung von Hilfsdiensten und Initiativen hin, die in öffentlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft agieren, auch unter Einschluss der Ligaverbände der freien Wohlfahrtspflege.
> Er fördert den Generationendialog.
> Er betreibt Werbung für das Ehrenamt und ehrenamtlich tätige Personen.
- > Er verfolgt das Ziel zur Schaffung und Etablierung von Stadt- und Ortssenioren-räten möglichst in allen Verwaltungseinheiten.
- > Er unterstützt die Mitgliedsgruppen bei ihren Aktivitäten (Vorträge, Vermittlung von Referenten, Medienverleih).
- > Er fördert das ehrenamtliche Engagement in Nachbarschaftshilfe oder in Alten- und Pflegeeinrichtungen.
> Er bietet niederschwellige Beratungen an ( u.a, Vollmachten und Verfügungen /
Erbrecht und Testamente / Wohnberatung / juristische und soziale
Angelegenheiten).
1.4. Beispielhafte Kooperationspartner:
> Fachbereichsleitung „Mensch und Gesellschaft“ beim Landratsamt Khe.
> Altenhilfefachberatung beim Landratsamt Karlsruhe.
> Heimaufsicht beim Landratsamt Karlsruhe.
> Altenhilfeeinrichtungen, Fachorganisationen, Seniorenvertretungen im Landkreis.
> Alten- und Pflegeheime und deren Leiter/Innen, Heimbeiräten und Heimfür-
sprecher.
> Mitglied im Jugend- und Sozialausschuss des Landkreises Karlsruhe.
> Mitglied im Landesseniorenrat Baden-Württemberg.
> Regionaltreffen der Stadt- und Kreisseniorenräte im Regierungsbezirk Karlsruhe.
> Fort- und Weiterbildungsseminar des Landesseniorenrates in Ruit.
> Sozialämter bzw. Sozialdezernenten in Städten und Gemeinden
> Stadt- und Ortsseniorenräte.
> Arbeitsgemeinschaft „Sicherheit für Senioren“ mit den Arbeitskreisen
„Kriminalprävention Senioren“ und „Verkehrspräventionen für Senioren“ in Stadt-
und Landkreis Karlsruhe.
> Druck- und Verlags GmbH Südwest in Khe mit „Seniorenblickpunkt“.
2. Finanzen
Der geschäftsführende Vorstand (g.V.) legt sich folgende Beschränkungen auf:
- In Ermangelung eines Geschäftsführers in der vom KSR betriebenen Geschäftsstelle nimmt in der Regel der/die Vorsitzende alleine, in deren Be/Verhinderung die beiden Vertreter/Innen gemeinsam die laufenden Geschäfte wahr, daraus ergibt sich bei der Ausgabenregelung:
- Die laufenden Ausgaben für Büromaterial werden von der Kassenverwaltung selbständig getätigt (gilt nicht für Neuanschaffungen)
- Der laufende Geschäftsbedarf wird vom g.V. auf Grundlage der Vorjahresergebnisse ermittelt und der Kassenverwaltung vorgegeben.
- Neuanschaffungen im Geschäfts- und Außenbereich werden vom g.V. beschlossen (2 Vertreter des Vorstandes ausreichend).
- Alleinausgaben der/des Vorsitzenden werden beschränkt auf 500€ im Einzelfall darüber hinausgehend entscheidet der g.V.
- die Kassenverwaltung ist zeichnungsberechtigt bis zu einem Betrag von 300€ im Einzelfall, darüber hinausgehend mit Gegenzeichnung der/des Vorsitzenden oder der Stellvertreter/Innen.
- Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des g.V.:
- Zur Wahrnehmung der anfallenden Geschäftsaufgaben werden bis auf
- Widerruf folgende Beträge zugebilligt:
- der/dem Vorsitzenden für administrative, verwaltungstechnische Arbeiten inklusive Fahrtkosten von und zur Geschäftsstelle, einschließlich Inanspruchnahme Privat–Telefon / -Fax / -PC / -sonstige Einrichtungen = 460 €/pro Jahr, alle anderen Kosten sind als Einzelposten abzurechnen.
- den Stellvertreter/Innen für Teilnahme an Sitzungen einschl. Fahrtkosten = 100 €/pro Jahr.
- Aufwandsentschädigung sonstiger Mitglieder:
- der Kassenverwaltung für Kassenführung und gelegentlicher büro-
- technischer Mitarbeit und der dazu notwendigen Fahrtkosten = 250€/pro Jahr.
2.3.2. dem/der Redakteur/in des Seniorenblickpunkt vierteljährlich 250 €,
- derzeit ersetzt der Verlag für 1 Vierteljahr die Kosten dem KSR.
- 2.3.3.. einem ehrenamtlichen Redaktionsmitglied für Telefon / Fax / PC –
- Kosten = 15€/Monat.
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- Fahrtkostenregelung
- Allgemein nachgewiesene Fahrtkosten im Interesse und im Auftrag des KSR und der Satzung werden wie folgt erstattet:
- nach vorgelegten Fahrausweisen
- über Kilometerpauschale nach Erstattungsrichtlinien im öffentliche Dienst (derzeit mit 0,30 Cent/km, je mitfahrender Person + 0,03 Cent/km).
- Die Fahrten dürfen nur auf Anordnung und mit Genehmigung durch die/den Vorsitzende/n oder g.V. durchgeführt werden (Fahrtkosten für z.B. durch Mitgliedsgruppen angeforderte Vorträge sind durch diese zu erstatten).
4. Versicherungen / Verträge / Vereinbarungen
- 4.1. Versicherung: Der KSR versichert die Vorstandschaft über eine Sammelversicherung (Haftpflicht / Unfall / Dienstreise-Fahrzeug), die zentral über den Landesseniorenrat bei den Basler Securitas UNION-Versicherungsdienst für Dienstreise-Fahrzeug und für Haftpflicht und Unfall von der Württembergischen Gemeinde-Versicherung a.G. angeboten wird, ab 2005 mit folgenden Kriterien:
- > in der Haftpflicht mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio € für Personen-
- und Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden
- > in der Unfallversicherung mit Deckungssummen von 5.000 € für
- Todesfallentschädigung / 25.000 € Invaliditätsentschädigung / 5.000 €
- Bergungskosten / 1.000 € Zusatzheilkosten.
- > in der Dienstreise-Fahrzeugversicherung für Gesamtkilometerzahl von
- 1.000 km/Jahr
- 4.2. Geschäftsstelle: Zur Durchführung der administrativen Aufgaben (den üblichen Büro- und Schreibarbeiten / Kassenverwaltung / Abhaltung von Sitzungen / Beratungs-Anlaufstelle / Kommunikationszentrum) unterhält der KSR derzeit eine Geschäftsstelle im Paulusheim Huttenstr.49 in Bruchsal und teilt diese zur Zeit mit der Abendrealschule,.
- Der mit dem Paulusheim abgeschlossene Mietvertrag und die mit der ARS vereinbarte Nutzungsvereinbarung, beide vom 05.02.2003, gelten entsprechend den darin festgelegten Konditionen, die Mietdauer ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten mit halbjähriger Kündigung zum jeweiligen Jahresende aufgelöst werden.
- Redaktion Seniorenblickpunkt: Die Redaktionsaufgaben werden für die 6x jährlich erscheinende Zeitschrift von einem/er Redakteur/in übernommen, diese erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 255 € pro Quartal, daneben werden ihm/ihr die im Auftrag und Interesse des KSR nachgewiesenen Fahrt- oder Sachkosten ersetzt. Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist von 6 Wochen zum jeweiligen Quartalsende.
- Nach einer mündlichen Vereinbarung zwischen KSR und Druck + Verlag Südwest aus Karlruhe übernimmt der Verlag für 1 Quartal die Redaktions-kosten, diese sind zum jeweiligen 4. Quartal anzufordern. (Ursprünglich waren nur 4 Ausgaben pro Jahr vereinbart).
Ein ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in arbeitet dankenswerterweise im verantwortlichen Redaktionsteam und bei Gestaltung der Zeitschrift mit eigenverfassten Beiträgen mit, er/sie erhält als Aufwandsentschädigung für Telefon / Fax / PC-Kosten monatlich 15 €.
5. BAV-Stelle
- Seit Juli 2004 betreibt der KSR als freiwilliges Angebot die Beratungsstelle BAV (B = Beschweren / A = Anhören / V = Vermitteln) unter Einbeziehung von 10 ehrenamtlich mitwirkenden Fachleuten u.a. aus den Bereichen Altenhilfe / Banken / Medizin / Rechtsprechung / Sozialarbeit / Versicherungen / Wohlfahrtspflege, sie ist der Disposition des jeweiligen Vorstandes unterstellt.
6. Besetzung Ausschüsse
- Die personelle Besetzung für Ausschüsse werden vom g.V. vorgenommen und
- dem erweiterten Vorstand mitgeteilt, derzeit sind besetzt
- Ø Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Landkreis Karlsruhe.
- Ø Arbeitsgemeinschaft Sicherheit für Senioren.
7. Status der Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder
- Der erweiterte Vorstand entscheidet bei verdienstvoller Tätigkeit darüber, wem der Status des Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitglied verliehen werden soll.
- Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder werden zu allen Veranstaltungen geladen, die Ehrenvorsitzenden auch zu Vorstandssitzungen, in denen ihnen Gast- und Rederecht in beratender Funktion eingeräumt wird (kein Stimmrecht).
- Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern wird gestattet, im Bedarfsfall den KSR auch nach außen zu vertreten.
8. Inkrafttreten
Vorstehende Geschäftsordnung ist für die laufende Amtsperiode des erweiterten Vorstandes bis 2007 festgeschrieben und soll nach gemachten Erfahrungen fortgeschrieben, korrigiert oder ergänzt werden, sie tritt mit Beschluss des erweiterten Vorstandes vom 19.06.2006 am 01.07.2006 in Kraft.
Bruchsal, den 19.06 2006
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